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Öffentliche Mitwirkungsauflage
Der Gemeinderat Leuzigen bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die nachfolgend erwähnten Zonenplan- und Baureglementsänderungen zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:
Zonen- und Schutzzonenplan
Landschaftsschutz- und -schongebiete, Gefahrengebiete und verschiedene Anpassungen
Baureglement
Ergänzung der Vorschriften betreffend Landschaftsschutz und Gefahrengebieten
Änderung der Überbauungsvorschriften Steinacker
Präzisierung des Wohnanteils
Die Akten liegen vom 3. Januar 2012 bis 3. Februar 2012 in der Gemeindeverwaltung Leuzigen öffentlich auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Zusätzlich zu der Auflage finden folgende Veranstaltungen statt:
Fragenstunde am Donnerstag, 12.Januar 2012
Zwischen 14.00 und 16.00 Uhr beantworten Gemeinderätinnen/Gemeinderäte und Planer Ihre Fragen und geben Ihnen detaillierte Auskünfte.
Ort: alte Gemeindeverwaltung im „Daheim“, Sitzungszimmer OG
Fragenstunde am Donnerstag, 19. Januar 2012
Zwischen 19.00 und 21.00 Uhr beantworten Gemeinderätinnen/Gemeinderäte und Planer Ihre Fragen und geben Ihnen detaillierte Auskünfte.
Ort: alte Gemeindeverwaltung im „Daheim“, Sitzungszimmer OG
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und/oder Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind bis spätestens am 4. Februar 2012 an die Gemeindeverwaltung Leuzigen zu richten.
Leuzigen, Dezember 2011
Der Gemeinderat
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