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Öffentliche Bekanntmachung |
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Änderung der Ortsplanung Leuzigen
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Leuzigen am 29.11.2012 beschlossene Änderung der Ortsplanung und der Überbauungsvorschriften „Steinacker“ in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 09.06.1985 mit Datum vom 08.05.2013 genehmigt.
Die Änderungen treten vorbehältlich allfälliger Beschwerden am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Leuzigen jedermann zur Einsichtnahme offen.
Leuzigen, 14.05.2013
Der Gemeinderat
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Traktandenliste Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2013 |
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ORDENTLICHE GEMEINDEVERSAMMLUNG
vom Donnerstag, 13. Juni 2013, 20.00 Uhr, Gemeindesaal Alte Post, Leuzigen
Traktanden
1. Jahresrechnung 2012 Genehmigung
2. Sanierung Turm Genehmigung Kreditabrechnung
3. Organisationsreglement Genehmigung Änderung
4. Gemeindeverband Regio Feuerwehr Büren BRALOM Genehmigung Totalrevision Organisationsreglement
5. Gemeindeverband Regio Feuerwehr Büren BRALOM; Ersatzbeschaffung Universallöschfahrzeug Genehmigung Kredit von CHF 300‘000.00
6. Verschiedenes
Die unter Ziffer 3 und 4 aufgeführten Reglemente liegen 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Leuzigen öffentlich auf (Art. 37 Gemeindeverordnung). Die Jahresrechnung 2012 kann unentgeltlich bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügenpflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gefasste Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Leuzigen, 30.04.2013
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Wohnung zu Vermieten |
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Zu vermieten in Leuzigen
Dorfstrasse 9 (Alte Post)
Ab 1. Juli 2013
2-Zimmer-Wohnung
mit Estrich und Keller
Mietzins Fr. 670.-- inkl. NK und Parkplatz
Nähere Information bei der
Einwohnergemeinde Leuzigen Dorfstrasse 9 3297 Leuzigen
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Tel. 032 679 21 11
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Öffentliche Mitwirkung |
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Öffentliche Mitwirkungsauflage
Überbauungsordnung Aushubdeponie Mettlen-Dennier, Erweiterung Süd
Der Gemeinderat Leuzigen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 2985 die Änderung der Überbauungsvorschriften, des Überbauungs- und des Zonenplanes zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Akten liegen 30 Tage, vom 25. April 2013 bis und mit 27. Mai 2013, in der Gemeindeverwaltung auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 9, 3292 Leuzigen zu richten.
Leuzigen, 25.04.2013
Der Gemeinderat
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Tageskarten SBB |
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Die Gemeinde Leuzigen bietet ab dem 1. Januar 2013 zwei Tageskarten der zweiten Klassen an. Die Tageskarte ermöglicht die freie Fahrt auf allen Strecken der SBB, RhB und PTT sowie den meisten Privatbahnen und vielen Schiffsbetrieben der Schweiz.
Pro Tageskarte CHF 40.00
Sie können die Tageskarten telefonisch, am Schalter oder online via Internet unter
http://www.tageskarte-gemeinde.ch/2Reserve/VersionDefault01/Default.aspx?ReservationSystemID=422 reservieren.
Reservationen werden für Einheimische frühestens 90 Tage und für Auswärtige 14 Tage im Voraus entgegengenommen.
Die reservierten Tageskarten können am Schalter bei der Gemeindeverwaltung Leuzigen, Dorfstrasse 9 bezogen und bar bezahlt werden.
Ein Umtausch der gekauften Tageskarte oder eine Rückerstattung des Kaufpreises ist nicht möglich. Für reservierte, aber nicht bezogene Tageskarten ist der volle Preis zu entrichten.
Auskunft und Reservation Gemeindeverwaltung Leuzigen Dorfstrasse 9 3297 Leuzigen
Telefon 032 679 21 10 Telefax 032 679 21 86
Schalteröffnungszeiten: Montag - Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr Dienstag zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr Freitag geschlossen Terminvereinbarungen ausserhalb der Öffnungszeiten sind möglich
www.leuzigen.ch
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