Einwohnerkontrolle Drucken

Bei Zuzug in die Gemeinde:

Meldung: Innert 14 Tagen, Ausländer innert 8 Tagen bei der Einwohnerkontrolle auf der Gemeindeverwaltung.
Vorzulegen sind: Heimatschein, Familienbüchlein, AHV-Ausweis. Ausländer haben den Pass und wenn vorhanden den Ausländerausweis mitzubringen

Bei Umzug innerhalb der Gemeinde:

Meldung: Innert 14 Tagen sind Adressänderungen der Einwohnerkontrolle bekannt zugeben.
Vorzulegen ist: Niederlassungsausweis
Strom ablesen: Ablesedatum und Zählernummer bekannt geben

Bei Wegzug aus der Gemeinde:

Meldung: Abmeldung spätestens am Tage des Wegzuges persönlich auf der Gemeindeverwaltung
Vorzulegen ist: Niederlassungsausweis
Strom ablesen: Ablesedatum und Zählernummer bekannt geben

Schweizer Pass

Ab 01. März 2010 gilt der neue Schweizer Pass. Der sogenannte E-Pass 10 mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten wird schweizweit eingeführt. Mit dem neuen Antragsverfahren für den E-Pass wird auch das Verfahren für die Identitätskarte angepasst. Die Ausweise sind neu nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern im Kanton Bern in einem der sieben neuen Ausweiszentrum zu beantragen. Diese befinden sich in Bern, Biel, Thun, Courtelary, Interlaken, Langenthal und Langnau i.E. Weitere Informationen finden Sie unter www.schweizerpass.ch. Sie können auch einen Flyer bei der Gemeindeverwaltung beziehen.

Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation möglich unter:

Tel. 031 635 40 00

von Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00
oder
www.schweizerpass.ch