Gestützt auf Art. 25 und 26 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Leuzigen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat am 23. Juni 2026 folgenden Nachkredit genehmigt hat:
Nachkredit Ortsplanungsrevision CHF 73'700.00
Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum, d. h. bis am 3. August 2026 können 50 Stimmberechtigte verlangen, dass der Beschluss der Gemeindeversammlung vorgelegt wird. Die Unterschriften sind bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 9, 3297 Leuzigen einzureichen.
Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Der Gemeinderat
Montag bis Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr
Dienstag
14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
ganztags geschlossen
Gemeindeverwaltung Leuzigen
Dorfstrasse 9
3297 Leuzigen
Telefon 032 679 21 10
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