Donnerstag, 5. Juni 2025, 20.00 Uhr im Saal Alte Post
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2024;
Genehmigung
2. Gemeindeverband
Oberstufenzentrum Arch-Leuzigen; Beschlussfassung über den Antrag betr.
Verpflichtungskredit für die Gesamtsanierung
Oberstufenzentrum in Arch im
Betrag von
CHF 13,18 Mio.
3. Gemeindeverband
Oberstufenzentrum Arch-Leuzigen; Beschlussfassung über den Antrag betr.
Totalrevision des Organisationsreglements
(Neuregelung der Zusammenarbeit der
Schulen Arch – Leuzigen)
4. Verpflichtungskredit
Photovoltaikanlage Werkhof; Genehmigung Abrechnung
5. Verschiedenes
Die Unterlagen zur
Gemeindeversammlung liegen während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Leuzigen
öffentlich auf. Die traktandierten Geschäfte werden in der Botschaft, welche
mit der Leuziger Zytig in jeden Haushalt verteilt wird, näher erläutert. Die
Jahresrechnung 2024 (gekürzte oder detaillierte Fassung) kann unentgeltlich bei
der Gemeindeverwaltung Leuzigen bezogen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.
Leuzigen, 29. April 2025 Der Gemeinderat
Montag bis Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr
Dienstag
14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
ganztags geschlossen
Gemeindeverwaltung Leuzigen
Dorfstrasse 9
3297 Leuzigen
Telefon 032 679 21 10
gemeindeverwaltung@leuzigen.ch
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