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Gemeindeversammlung


 
 

Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2025

Donnerstag, 5. Juni 2025, 20.00 Uhr im Saal Alte Post

Traktanden:
1. Jahresrechnung 2024; Genehmigung
2. Gemeindeverband Oberstufenzentrum Arch-Leuzigen; Beschlussfassung über den Antrag betr. Verpflichtungskredit für die Gesamtsanierung 
    Oberstufenzentrum in Arch im Betrag von CHF 13,18 Mio.
3. Gemeindeverband Oberstufenzentrum Arch-Leuzigen; Beschlussfassung über den Antrag betr. Totalrevision des Organisationsreglements     
    (Neuregelung der Zusammenarbeit der Schulen Arch – Leuzigen)
4. Verpflichtungskredit Photovoltaikanlage Werkhof; Genehmigung Abrechnung
5. Verschiedenes

Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung liegen während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Leuzigen öffentlich auf. Die traktandierten Geschäfte werden in der Botschaft, welche mit der Leuziger Zytig in jeden Haushalt verteilt wird, näher erläutert. Die Jahresrechnung 2024 (gekürzte oder detaillierte Fassung) kann unentgeltlich bei der Gemeindeverwaltung Leuzigen bezogen werden. 

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. 

Alle Stimmberechtigten, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen. 

Leuzigen, 29. April 2025 Der Gemeinderat

 
 

Unterlagen

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr
Dienstag
14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
ganztags geschlossen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Leuzigen
Dorfstrasse 9
3297 Leuzigen

Telefon 032 679 21 10 
gemeindeverwaltung@leuzigen.ch

 

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