Umzonung Parzellen Nr. 1666 und Nr. 1667 (Strähl Décolletage AG) von der Wohn- und Arbeitszone in die Arbeitszone im ordentlichen Verfahren
Der Gemeinderat Leuzigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Umzonung der Parzellen Nr. 1666 und Nr. 1667 (bestehend aus Änderung Zonenplan und Baureglement) von der Wohn- und Arbeitszone in die Arbeitszone im ordentlichen Verfahren zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 13. März bis 13. April 2026, in der Gemeindeverwaltung Leuzigen öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Leuzigen, Dorfstrasse 9, 3297 Leuzigen, einzureichen.
Leuzigen, 10. März 2026
Der Gemeinderat
Änderung Zonenplan und Baureglement
Montag bis Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr
Dienstag
14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
ganztags geschlossen
Gemeindeverwaltung Leuzigen
Dorfstrasse 9
3297 Leuzigen
Telefon 032 679 21 10
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